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Die Beantwortung auf die Frage: Was ist Aufklärung?
Immanuel Kant
[Definition der Aufklärung]
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner
selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit
ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne
Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet
ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben
nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung
und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines
andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines
eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch
der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein
so großer Teil der Menschen, nachdem sie die
Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen
(naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens
unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht
wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es
ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein
Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger,
der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für
mich die Diät beurteilt, u.s.w.: so brauche ich
mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht
nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann;
andere werden das verdrießliche Geschäft
schon für mich übernehmen. Daß der
bei weitem größte Teil der Menschen (darunter
das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur
Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich
ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür
sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht
über sie gütigst auf sich genommen haben.
Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben,
und sorgfältig verhüteten, daß diese
ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer
dem Gängelwagen, darin sie sie einsperreten,
wagen durften: so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr,
die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein zu
gehen. Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß
nicht, denn sie würden durch einigemal Fallen
wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von
der Art macht doch schüchtern, und schreckt gemeiniglich
von allen ferneren Versuchen ab.
Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer,
sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit
herauszuarbeiten. Er hat sie sogar lieb gewonnen,
und ist vor der Hand wirklich unfähig, sich seines
eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals
den Versuch davon machen ließ. Satzungen und
Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen
Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben,
sind die Fußschellen einer immerwährenden
Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde
dennoch auch über den schmalesten Graben einen
nur unsicheren Sprung tun, weil er zu dergleichen
freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt
es nur wenige, denen es gelungen ist, durch eigene
Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit
heraus zu wickeln, und dennoch einen sicheren Gang
zu tun.
Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre,
ist eher möglich; ja es ist, wenn man ihm nur
Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich.
Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende, sogar
unter den eingesetzten Vormündern des großen
Haufens, finden, welche, nachdem sie das Joch der
Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist
einer vernünftigen Schätzung des eigenen
Werts und des Berufs jedes Menschen, selbst zu denken,
um sich verbreiten werden. Besonders ist hiebei: daß
das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses
Joch gebracht worden, sie hernach selbst zwingt, darunter
zu bleiben, wenn es von einigen seiner Vormünder,
die selbst aller Aufklärung unfähig sind,
dazu aufgewiegelt worden; so schädlich ist es,
Vorurteile zu pflanzen, weil sie sich zuletzt an denen
selbst rächen, die, oder deren Vorgänger,
ihre Urheber gewesen sind. Daher kann ein Publikum
nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch eine
Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem
Despotism und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger
Bedrückung, aber niemals wahre Reform der Denkungsart
zu Stande kommen; sondern neue Vorurteile werden,
eben sowohl als die alten, zum Leitbande des gedankenlosen
großen Haufens dienen.
[Unterscheidung
zwischen »öffentlichen« und »privaten«
Gebrauch der Vernunft]
Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert
als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter
allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich
die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen
Gebrauch zu machen. Nun höre ich aber von allen
Seiten rufen: räsonniert nicht! Der Offizier
sagt: räsonniert nicht, sondern exerziert! Der
Finanzrat: räsonniert nicht, sondern bezahlt!
Der Geistliche: räsonniert nicht, sondern glaubt!
(Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: räsonniert,
so viel ihr wollt, und worüber ihr wollt; aber
gehorcht!) Hier ist überall Einschränkung
der Freiheit. Welche Einschränkung aber ist der
Aufklärung hinderlich? welche nicht, sondern
ihr wohl gar beförderlich? Ich antworte: der
öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß
jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung
unter Menschen zu Stande bringen; der Privatgebrauch
derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt
sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung
sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter dem
öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft
denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem
ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch
nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm
anvertrauten bürgerlichen Posten, oder Amte,
von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen
Geschäften, die in das Interesse des gemeinen
Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig, vermittelst
dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß
passiv verhalten müssen, um durch eine künstliche
Einhelligkeit von der Regierung zu öffentlichen
Zwecken gerichtet, oder wenigstens von der Zerstörung
dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun
freilich nicht erlaubt, zu räsonnieren; sondern
man muß gehorchen. So fern sich aber dieser
Teil der Maschine zugleich als Glied eines ganzen
gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft
ansieht, mithin in der Qualität eines Gelehrten,
der sich an ein Publikum im eigentlichen Verstande
durch Schriften wendet: kann er allerdings räsonnieren,
ohne daß dadurch die Geschäfte leiden,
zu denen er zum Teile als passives Glied angesetzt
ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn
ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas anbefohlen
wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit
oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln
wollte; er muß gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen
nicht verwehrt werden, als Gelehrter, über die
Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen, und
diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen.
Der Bürger kann sich nicht weigern, die ihm auferlegten
Abgaben zu leisten; sogar kann ein vorwitziger Tadel
solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden
sollen, als ein Skandal (das allgemeine Widersetzlichkeiten
veranlassen könnte) bestraft werden. Eben derselbe
handelt demohngeachtet der Pflicht eines Bürgers
nicht entgegen, wenn er, als Gelehrter, wider die
Unschicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit solcher
Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken äußert.
Eben so ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern
und seiner Gemeine nach dem Symbol der Kirche, der
er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf diese
Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat
er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine
sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken
über das Fehlerhafte in jenem Symbol, und Vorschläge
wegen besserer Einrichtung des Religionsund Kirchenwesens,
dem Publikum mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts,
was dem Gewissen zur Last gelegt werden könnte.
Denn, was er zu Folge seines Amts, als Geschäftträger
der Kirche, lehrt, das stellt er als etwas vor, in
Ansehung dessen er nicht freie Gewalt hat, nach eigenem
Gutdünken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift
und im Namen eines andern vorzutragen angestellt ist.
Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses oder jenes;
das sind die Beweisgründe, deren sie sich bedient.
Er zieht alsdann allen praktischen Nutzen für
seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht
mit voller Überzeugung unterschreiben würde,
zu deren Vortrag er sich gleichwohl anheischig machen
kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist,
daß darin Wahrheit verborgen läge, auf
alle Fälle aber wenigstens doch nichts der innern
Religion Widersprechendes darin angetroffen wird.
Denn glaubte er das letztere darin zu finden, so würde
er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten können;
er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also,
den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor
seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch;
weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch
so große, Versammlung ist; und in Ansehung dessen
ist er, als Priester, nicht frei, und darf es auch
nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet.
Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen
Publikum, nämlich der Welt, spricht, mithin der
Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft,
genießt einer uneingeschränkten Freiheit,
sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner
eigenen Person zu sprechen. Denn daß die Vormünder
des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig
sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung
der Ungereimtheiten hinausläuft.
[Aufklärung ein Recht des Menschen]
Aber sollte nicht eine
Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung,
oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter
den Holländern selbst nennt) berechtigt sein,
sich eidlich unter einander auf ein gewisses unveränderliches
Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche
Obervormundschaft über jedes ihrer Glieder und
vermittelst ihrer über das Volk zu führen,
und diese so gar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz
unmöglich. Ein solcher Kontrakt, der auf immer
alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte
abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings
null und nichtig; und sollte er auch durch die oberste
Gewalt, durch Reichstäge und die feierlichsten
Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter
kann sich nicht verbünden und darauf verschwören,
das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es
ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich
so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern,
von Irrtümern zu reinigen, und überhaupt
in der Aufklärung weiter zu schreiten. Das wäre
ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren
ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten
besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu
berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und
frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen. Der Probierstein
alles dessen, was über ein Volk als Gesetz beschlossen
werden kann, liegt in der Frage: ob ein Volk sich
selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen könnte?
Nun wäre dieses wohl, gleichsam in der Erwartung
eines bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit möglich,
um eine gewisse Ordnung einzuführen; indem man
es zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem
Geistlichen, frei ließe, in der Qualität
eines Gelehrten öffentlich, d.i. durch Schriften,
über das Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung
seine Anmerkungen zu machen, indessen die eingeführte
Ordnung noch immer fortdauerte, bis die Einsicht in
die Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so
weit gekommen und bewähret worden, daß
sie durch Vereinigung ihrer Stimmen (wenn gleich nicht
aller) einen Vorschlag vor den Thron bringen könnte,
um diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen, die sich
etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu
einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt
hätten, ohne doch diejenigen zu hindern, die
es beim Alten wollten bewenden lassen. Aber auf eine
beharrliche, von niemanden öffentlich zu bezweifelnde
Religionsverfassung, auch nur binnen der Lebensdauer
eines Menschen, sich zu einigen, und dadurch einen
Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung
gleichsam zu vernichten, und fruchtlos, dadurch aber
wohl gar der Nachkommenschaft nachteilig, zu machen,
ist schlechterdings unerlaubt. Ein Mensch kann zwar
für seine Person, und auch alsdann nur auf einige
Zeit, in dem, was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung
aufschieben; aber auf sie Verzicht zu tun, es sei
für seine Person, mehr aber noch für die
Nachkommenschaft, heißt die heiligen Rechte
der Menschheit verletzen und mit Füßen
treten. Was aber nicht einmal ein Volk über sich
selbst beschließen darf, das darf noch weniger
ein Monarch über das Volk beschließen;
denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf,
daß er den gesamten Volkswillen in dem seinigen
vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, daß alle
wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen
Ordnung zusammen bestehe: so kann er seine Untertanen
übrigens nur selbst machen lassen, was sie um
ihres Seelenheils willen zu tun nötig finden;
das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten,
daß nicht einer den andern gewalttätig
hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben
nach allem seinen Vermögen zu arbeiten. Es tut
selbst seiner Majestät Abbruch, wenn er sich
hierin mischt, indem er die Schriften, wodurch seine
Untertanen ihre Einsichten ins reine zu bringen suchen,
seiner Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn
er dieses aus eigener höchsten Einsicht tut,
wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra
grammaticos, als auch und noch weit mehr, wenn er
seine oberste Gewalt so weit erniedrigt, den geistlichen
Despotism einiger Tyrannen in seinem Staate gegen
seine übrigen Untertanen zu unterstützen.
[Das Zeitalter der Aufklärung]
Wenn denn nun gefragt wird: Leben
wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? so
ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter
der Aufklärung. Daß die Menschen, wie die
Sachen jetzt stehen, im ganzen genommen, schon im
Stande wären, oder darin auch nur gesetzt werden
könnten, in Religionsdingen sich ihres eigenen
Verstandes ohne Leitung eines andern sicher und gut
zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß
jetzt ihnen doch das Feld geöffnet wird, sich
dahin frei zu bearbeiten, und die Hindernisse der
allgemeinen Aufklärung, oder des Ausganges aus
ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit, allmählich
weniger werden, davon haben wir doch deutliche Anzeigen.
In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter
der Aufklärung, oder das Jahrhundert Friederichs.
Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig
findet, zu sagen: daß er es für Pflicht
halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben,
sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der
also selbst den hochmütigen Namen der Toleranz
von sich ablehnt: ist selbst aufgeklärt, und
verdient von der dankbaren Welt und Nachwelt als derjenige
gepriesen zu werden, der zuerst das menschliche Geschlecht
der Unmündigkeit, wenigstens von Seiten der Regierung,
entschlug, und jedem frei ließ, sich in allem,
was Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft
zu bedienen. Unter ihm dürfen verehrungswürdige
Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht, ihre vom
angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Urteile
und Einsichten, in der Qualität der Gelehrten,
frei und öffentlich der Welt zur Prüfung
darlegen; noch mehr aber jeder andere, der durch keine
Amtspflicht eingeschränkt ist. Dieser Geist der
Freiheit breitet sich auch außerhalb aus, selbst
da, wo er mit äußeren Hindernissen einer
sich selbst mißverstehenden Regierung zu ringen
hat. Denn es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor,
daß bei Freiheit, für die öffentliche
Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste
zu besorgen sei. Die Menschen arbeiten sich von selbst
nach und nach aus der Rohigkeit heraus, wenn man nur
nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten.
Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, die des
Ausganges der Menschen aus ihrer selbst verschuldeten
Unmündigkeit, vorzüglich in Religionssachen
gesetzt: weil in Ansehung der Künste und Wissenschaften
unsere Beherrscher kein Interesse haben, den Vormund
über ihre Untertanen zu spielen; überdem
auch jene Unmündigkeit, so wie die schädlichste,
also auch die entehrendste unter allen ist. Aber die
Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die erstere
begünstigt, geht noch weiter, und sieht ein:
daß selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung es
ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben, von
ihrer eigenen Vernunft öffentlichen öffentlichen
Gebrauch zu machen, und ihre Gedanken über eine
bessere Abfassung derselben, sogar mit einer freimütigen
Kritik der schon gegebenen, der Welt öffentlich
vorzulegen; davon wir ein glänzendes Beispiel
haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging,
welchen wir verehren.
Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt,
sich nicht vor Schatten fürchtet, zugleich aber
ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen
der öffentlichen Ruhe zur Hand hat, kann das
sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf: räsonniert,
so viel ihr wollt, und worüber ihr wollt; nur
gehorcht! So zeigt sich hier ein befremdlicher nicht
erwarteter Gang menschlicher Dinge; so wie auch sonst,
wenn man ihn im großen betrachtet, darin fast
alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher
Freiheit scheint der Freiheit des Geistes des Volks
vorteilhaft, und setzt ihr doch unübersteigliche
Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft hingegen
diesem Raum, sich nach allem seinen Vermögen
auszubreiten. Wenn denn die Natur unter dieser harten
Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten
sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum freien
Denken, ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählich
zurück auf die Sinnesart des Volks (wodurch dieses
der Freiheit zu handeln nach und nach fähiger
wird), und endlich auch sogar auf die Grundsätze
der Regierung, die es ihr selbst zuträglich findet,
den Menschen, der nun mehr als Maschine ist, seiner
Würde gemäß zu behandeln.1)
Königsberg in Preußen,
den 30. Septemb. 1784.
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