Aktuelles Unterrichtsmaterial * Thema UNO

 

 

Virtuelle Tour durch das UNO-Hauptquartier in New York

Die UNO
Ergänzendes Material und Ergbenissicherungen

Fach:
PoWi
Jahrgänge: 10

Die Vereinten Nationen sind das einzig wirklich universelle Forum, in dem die Staaten der Welt — und die Menschen, die sie vertreten — zusammenkommen können, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Die verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen und die in ihnen tätigen Männer und Frauen treten jeden Tag, an allen Ecken und Enden der Welt, für die Verwirklichung der Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen ein. [Auszug aus einer Informationsbroschüre der UNO]

Der Aufbau der UNO

Gründung: 1945

Mitglieder: 191

Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Russisch und Spanisch

Generalsekretär: Ban Ki-moon

Die Charta der UNO

Hauptorgane:

  • Sekretariat
    Das Sekretariat (United Nations Secretariat): Höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär. Er wird auf fünf Jahre gewählt und erfüllt neben seinen administrativen Aufgaben auch eine politische Funktion. So kann er z. B. vom Sicherheitsrat mit Einzelaufgaben betraut werden.
  • Generalversammlung
    Die Generalversammlung (General Assembly): Die Generalversammlung kann für die Mitgliedstaaten völkerrechtlich nicht bindende Empfehlungen abgeben und Vorlagen an den Sicherheitsrat richten. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und ist u. a. für die Verabschiedung des Etats und die Festlegung der Mitgliedsbeiträge zuständig. Weiterhin wählt sie die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, alle Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates, auf Vorschlag des Sicherheitsrates den Generalsekretär sowie die 15 Richter des Internationalen Gerichtshofes. Alle UN-Mitgliedstaaten haben einen Sitz und eine Stimme, wobei jeweils fünf Vertreter entsandt werden können.
  • Sicherheitsrat
    Der Sicherheitsrat (Security Council) hat 15 Mitglieder, davon sind China, Russland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und die USA ständige Mitglieder. Die anderen zehn nichtständigen Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats sind bindend und durchsetzbar. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter allen fünf ständigen Mitgliedern (ausgenommen Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem Vetorecht der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als „Veto“ gewertet. Zu den Beschlüssen zählen friedenssichernde- und friedenserzwingende Maßnahmen sowie nichtmilitärische Druckmittel wie z. B. Handelsembargos.
  • Internationaler Gerichtshof
    Der Internationale Gerichtshof, IGH (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag als universelles völkerrechtliches Gericht. Er entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die seine Gerichtsbarkeit anerkennen, und erstattet Gutachten. Die 15 Richter werden auf 9 Jahre gewählt und sie fällen ihre Urteile mit relativer Stimmenmehrheit.
  • Wirtschafts- und Sozialrat
    Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt. Dazu gehören z. B. Internationaler Währungsfonds, Weltbank und Welthandelsorganisation.

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Nebenorgane bzw. Sonderorganisationen
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ICC - Ständiger Internationaler Gerichtshof
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ICC - Ständiger Internationaler Gerichtshof 1 | 2
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