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Virtuelle
Tour durch das UNO-Hauptquartier in New York
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Die UNO Ergänzendes
Material und Ergbenissicherungen
Fach: PoWi
Jahrgänge:
10 Die Vereinten Nationen
sind das einzig wirklich universelle Forum, in dem
die Staaten der Welt — und die Menschen, die
sie vertreten — zusammenkommen können,
um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen.
Die verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen
und die in ihnen tätigen Männer und Frauen
treten jeden Tag, an allen Ecken und Enden der Welt,
für die Verwirklichung der Grundsätze und
Ziele der Charta der Vereinten Nationen ein. [Auszug
aus einer Informationsbroschüre der UNO]
Der Aufbau der UNO
Gründung:
1945
Mitglieder:
191
Amtssprachen:
Arabisch, Chinesisch, Englisch, Russisch
und Spanisch
Generalsekretär:
Ban Ki-moon
Die
Charta der UNO
Hauptorgane:
- Sekretariat
Das Sekretariat (United Nations Secretariat): Höchster
Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär.
Er wird auf fünf Jahre gewählt und erfüllt
neben seinen administrativen Aufgaben auch eine
politische Funktion. So kann er z. B. vom Sicherheitsrat
mit Einzelaufgaben betraut werden.
- Generalversammlung
Die Generalversammlung (General Assembly): Die Generalversammlung
kann für die Mitgliedstaaten völkerrechtlich
nicht bindende Empfehlungen abgeben und Vorlagen
an den Sicherheitsrat richten. Sie entscheidet über
die Aufnahme neuer Mitglieder und ist u. a. für
die Verabschiedung des Etats und die Festlegung
der Mitgliedsbeiträge zuständig. Weiterhin
wählt sie die nichtständigen Mitglieder
des Sicherheitsrates, alle Mitglieder des Wirtschafts-
und Sozialrates, auf Vorschlag des Sicherheitsrates
den Generalsekretär sowie die 15 Richter des
Internationalen Gerichtshofes. Alle UN-Mitgliedstaaten
haben einen Sitz und eine Stimme, wobei jeweils
fünf Vertreter entsandt werden können.
- Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat (Security Council) hat 15 Mitglieder,
davon sind China, Russland, Frankreich, Vereinigtes
Königreich und die USA ständige
Mitglieder. Die anderen zehn nichtständigen
Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der
Generalversammlung gewählt. Beschlüsse
des Sicherheitsrats sind bindend und durchsetzbar.
Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens
neun Mitgliedern, darunter allen fünf ständigen
Mitgliedern (ausgenommen Beschlüsse über
Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem Vetorecht
der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird
die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes
nicht als „Veto“ gewertet. Zu den Beschlüssen
zählen friedenssichernde- und friedenserzwingende
Maßnahmen sowie nichtmilitärische Druckmittel
wie z. B. Handelsembargos.
- Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof, IGH (International
Court of Justice, ICJ) in Den Haag als universelles
völkerrechtliches Gericht. Er entscheidet Rechtsstreitigkeiten
zwischen Staaten, die seine Gerichtsbarkeit anerkennen,
und erstattet Gutachten. Die 15 Richter werden auf
9 Jahre gewählt und sie fällen ihre Urteile
mit relativer Stimmenmehrheit.
- Wirtschafts- und Sozialrat
Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social
Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen
unterstellt. Dazu gehören z. B. Internationaler
Währungsfonds, Weltbank und Welthandelsorganisation.
© wikipedia.de
Nebenorgane bzw. Sonderorganisationen
Nur für den laufenden
Unterricht relevant - keine zitierfähigen Dokumente!
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ICC
- Ständiger Internationaler Gerichtshof |
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erstellt von:
Alisa, Jana, Marcel - 10b | 2007 |
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ICC
- Ständiger Internationaler Gerichtshof 1
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erstellt von:
Anna, Vivi, Feli - 10b | 2007 |
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UNESCO
- Org. für Erziehung, Wissenschaft und Kultur |
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erstellt von:
Jessica, Marwa, Alena, Darja - 10b | 2007 |
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WTO
- Welthandelsorganisation |
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erstellt von:
Jessy, Jule, Madeline - 10b | 2007 |
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WTO
- Welthandelsorganisation |
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erstellt von:
Murat, Jonas, Sebastian - 10b | 2007 |
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WHO
- Weltgesundheitsorganisation |
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erstellt von:
... - 10b | 2007 |
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IMF
- Internationaler Währungsfonds |
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erstellt von:
... |
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